Ein schlagendes Argument für eine schnelle Investition
Unsere Kunden profitieren aktuell von einem strategischen Vorteil bei der Investition in neue Lagereinrichtung
Machen Sie Ihre Kunden auf den Investitionsbooster der Bundesregierung und die damit verbundenen attraktiven steuerlichen Möglichkeiten aufmerksam, im Zusammenhang mit Investitionen in Lagereinrichtung.
Unsere Endkunden können bei Regalanlagen und nahezu allen beweglichen Wirtschaftsgütern bis zu 30 % sofort steuerlich absetzen und das bis zum 31.12.2027.
Dadurch wird aus einer Angebotsanfrage ein strategischer Investitionszeitpunkt.
Ihr Mehrwert als Händler
Durch die degressive Abschreibung können Ihre Kunden innerhalb der ersten 5 Jahre bis zu rund 67 % steuerlich geltend machen (statt ca. 33 % bei linearer Abschreibung).
Das beschleunigt die Wirtschaftlichkeit und macht Investitionen jetzt noch sinnvoller. Genua hier wird der Investitionsbooster der Bundesregierung zu einem Ihrer stärksten Beratungsargumente.
Beispielrechnung
Anschaffungpreis: 10.000 € – Anschaffung: 1.1.2026 – Nutzungsdauer: 15 Jahre
| Lineare Abschreibung (€) 6,67% |
Degressive Abschreibung (€) 20% (dreifaches der linearen Abschreibung) |
|||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | Buchwert | Abschreibungsbetrag | Buchwert | Abschreibungsbetrag |
| Anschaffung | 10.000 | – | 10.000 | – |
| 2026 | 9.333 | -667 | 8.000 | -2.000 |
| 2027 | 8.667 | -667 | 6.400 | -1.600 |
| 2028 | 8.000 | -667 | 5.120 | -1.280 |
| 2029 | 7.333 | -667 | 4.096 | -1.024 |
| 2030 | 6.667
≈ -33% ≙ -3333 €
|
-667 | 3.277
≈ -67% ≙ -6723 €
|
-819 |
| 2031 | 6.000 | -667 | 2.621 | -655 |
Ihr Schachzug in der Beratung
Setzen Sie den Investitionsbooster gezielt ein: Mit einem klaren Argument, das jeden Zögernden zum Nachdenken bringt. Jetzt investieren heißt Steuern sparen, modernisieren und vorausplanen. Sie geben Ihren Kunden nicht nur eine technische Lösung, sondern einen wirtschaftlichen Grund, jetzt zu handeln.
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Zum umfangreichen Produktportfolio von RR Fischer beraten wir Sie gerne.
Hinweis: Der Investitionsbooster der Bundesregierung ist nur für Unternehmen aus Deutschland anwendbar.
